Veranstaltung: | Digitale Programm-LDK MV Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | WP1. Wir retten das Klima! Es ermöglicht unser Leben. |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Eingereicht: | 08.06.2021, 15:49 |
WP1.1. Klimaschutz gesetzlich verankern.
Text
Effektiver Klimaschutz hilft uns auch in Mecklenburg-Vorpommern dabei, die
katastrophalen Folgen der Klimakrise noch bestmöglich abzumildern. Der Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz hatt deutlich
gemacht: es braucht eine schnelle Modernisierung der politischen Steuerung in
der Klima- und Energiepolitik. Das bedeutet konkret, gemeinsam Verantwortung zu
übernehmen, weniger Treibhausgase auszustoßen und nachhaltiger zu wirtschaften.
Dies kann nur mit vorausschauenden und transparenten Zielen gelingen, die
langfristige Planungs- und Investitionssicherheit bieten und in einem
Klimaschutzgesetz festgeschrieben werden müssen.
Dieser gesetzliche Rahmen stellt sicher, dass die Einhaltung der Ziele zur
Daueraufgabe der Politik wird. Der größte Fokus muss dabei auf der Erarbeitung
sektorspezifischer Vorgaben zur CO2-Minderung liegen. Unter Beteiligung unserer
Kommunen, der Verbände, Institutionen und der Zivilgesellschaft muss
schnellstmöglich ein Klimaschutzplan MV mit konkreten Maßnahmen für die Landes-
und Kommunalebene erarbeitet werden. Dieser basiert auf unabhängigen
wissenschaftlichen Erkenntnissen und berücksichtigt das fortzuentwickelnde
Klimaschutzgesetz des Bundes.
Alle neuen Landesprojekte müssen sich daran messen lassen, ob sie im Einklang
mit dem verfassungsmäßig zu verankernden Klimaschutzziel stehen.
Für wirksamen Klimaschutz fordern wir:
- eine Verankerung des Klimaschutzes als Staatsziel in der Landesverfassung.
- ein Landesklimaschutzgesetz mit verbindlichen, zeitlich definierten
Treibhausgas-Minderungszielen: Im Vergleich zu 1990 müssen die C02-
Emissionen bis 2025 um 70 %, bis 2030 um 90 % und bis 2035 um 100 %
gesenkt werden.
- einen integrierten Klimaschutzplan MV, mit sektorspezifischen Vorgaben,
einem wirksamen Monitoring und regelmäßiger Fortschreibung in einem Turnus
von fünf Jahren. Die Umsetzungsergebnisse müssen in einem jährlichen
Energiewende- und Klimaschutzbericht veröffentlicht werden.
- eine bessere Einbeziehung der Kommunen in Klimaschutzmaßnahmen auch durch
neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur Aufgabenwahrnehmung